Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen der Hunde(ent)führerin und dem Auftraggeber.
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen.
Fernmündliche Nebenabsprache bedürfen der Schriftform.
Sollten Teile/Punkte der AGB ungültig werden ,bleiben die übrigen Teile/ Punkte unberührt.
Änderungen behalten ich mir vor.
Die Hunde(ent)führerin verpflichtet sich den nach Ihnen erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können unter Beachtung des Tierschutz -und Tierhaltergesetzes sowie dessen Nebenbestimmungen zu erfüllen.
2. Haftung
Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 Gesetz!(Tierhaltergefährdungshaftung/ Haftung des Tierhalters)
Für jedes Tier muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen.
Die jeweiligen Tiere müssen gemäß den veterinärmedizinischen Standards Schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein.
Die Hundeentführerin Dorit Santos ist von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden der jeweiligen Tiere vorab zu informieren.
Der Tierbesitzer ist verpflichtet Verhaltensmuster aller Art ,die für die Betreuung des Tieres in Zusammenhang stehen wie z.B. Angst vor Radfahrern ,Männern ,Gewitter ,…. oder gegenüber Verträglichkeit gegenüber Artgenossen und anderen Tieren , Menschen insbesondere Kindern, auch der Hang zum Jagen oder Weglaufen, aber auch Schmerzen und besondere Eigenheiten bekannt zu geben.
Der Tierbesitzer erklärt ausdrücklich , das er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt und in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. Eine gültige Haftpflichtversicherung muss auftretende Schäden an anderen Tieren Decken.
Sollte eine Behandlung durch eine(n) Veterinärmediziner (in) nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierbesitzers durchgeführt werden.
Die Hundeentführerin Dorit Santos haftet nicht für verendete Tiere es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen.
Wird mittels Tierbetreuungsvertrag vereinbart, dem Tier Medikamente einzugeben, ist die Dosierung der Medikamente und deren Verabreichungszeitraum detailliert zu erläutern. Der Tierbesitzer nimmt zur Kenntnis, dass die Hund(ent)führerin Dorit Santos keine ausgebildete Veterinärmedizinerin ist, die Medikamentengabe aber nach besten Wissen und Gewissen ausführen wird und in besonderen Notfällen mit einer(m) Tierarzt(in) zusammen arbeitet.
Die Tierbesitzer, die die Angebote von Die Hundeentführerin Dorit Santos nutzen, haften für alle von sich und/von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
Die Hundeentführerin Dorit Santos übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden,Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden.
Die Hundeentführerin Dorit Santos verpflichtet sich die anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt des Gebäudes einschließlich des Inventars, Hausrates,Pflanzen,Tiere zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt die Hundeentführerin Dorit Santos keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu vermindern.
Weiterhin hat die Hunde(ent)führerin auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiter zu leiten (sofern eine Kontaktadresse/Telefonnummer hinterlegt wurde).
Bei Gefahr für Hab und Gut ist die Hundeentführerin Dorit Santos berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerksnotdienst etc.(Einbruch,Brand,Rohrbruch usw.) einzuschalten.
Die dabei entstandenen Kosten sind vom Tierhalter zu begleichend da es sich um Schadensminderung handelt.
Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden bzw. unzugänglich sein (z.B. in einem verschlossenem Raum). Zur Absicherung des Auftraggebers/Tierbesitzer und für die Hunde(ent)führerin.
Bei einer Schlüsselübergabe die schriftlich fixiert wird haftete die Hundeentführerin nicht bei Diebstahl,Einbruch oder Vandalismus.
Personen die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zu der Wohnung/ Haus/ Unternehmen haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zu geben.
3. Preise/Kosten
Für meinen Service gilt die aktuelle Preisliste.
4. Anmeldung/Vertragsabschluss/Stornierung /Kündigung
Die Anmeldung für die die Hundebetreuung erfolgt ausschließlich per e Mail und mit der Bestätigung der Hunde(ent)führerin Dorit Santos ist diese verbindlich. Der Tiereigentümer kann jedoch jederzeit vor Beginn der Leistung per Mail zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Hunde(ent)führerin Dorit Santos.
Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung,Versorgung,Verpflegung und Betreuung des Tieres.
Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Tierbetreuungs - Vertrages durch den Tierbesitzer mit der Hundeentführerin Dorit Santos zustande. Der Abschluss verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Die Hundeentführerin Dorit Santos kann vom Vertrag zurück treten: ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Tierhalter vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Hundebetreuung oder anderer Teilnehmer gefährdet werden.
Vereinbarte Termine zum Dogwalking von Hunden müssen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht abgesagte Termine werden voll berechnet.
Die Kündigung eines Abo / Dauerauftrages (d.h. Betreuung mit monatlicher Zahlungsweise) muss 4 Wochen zum Monatsende erfolgen.
5. Zahlung
Das Honorar für die vereinbarte Tierbetreuung ist bei Auftragsbeginn fällig. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Absprache der betroffenen Parteien.
Zahlungen sind in der Regel per Überweisung auf das angegebene Konto oder bar zu leisten.
Das Monatsabonnement wird durchgehend vom Tierbesitzer bezahlt. Dies betrifft sowohl Ausfälle seitens der Hunde(ent)führerin Dorit Santos durch Krankheit und Urlaubszeiten (4 Wochen pro Kalenderjahr) und Feiertage. Selbstverständlich entfallen bei Urlaub oder Krankheit sowohl des Hundebesitzers als auch der Hunde(net)führerin Dorit Santos die Shuttleservice Gebühren.
6. Schlüssel
Der Tierhalter hat zu gewährleisten, daß Die Hunde(ent)führerin Dorit Santos die zur Betreuung benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält.
Die Hundeentführerin Dorit Santos verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugte dritte Person weiter zu reichen.
Die Hunde(ent)führerin Dorit Santos haftet nicht für Wohnungsschlüssel
7. Sonstiges
Die Hunde(ent)führerin Dorit Santos behält sich vor, etwaig geforderter Einsatz bestimmter Hilfsmittel abzulehnen.
Die Hunde(ent)führerin Dorit Santos behält sich vor, Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.
8. Datenschutz und Verschwiegenheit
Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte denen die Hundeentführerin Dorit Santos zur Auskunft verpflichtet ist.
9. Schlussbestimmung
Der Tierbesitzer bestätigt, die AGB’ s von Die Hundeentführerin gelesen und akzeptiert zu haben.